Bundesregierung beschließt Förderung von RLT-Anlagen

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Mit einem Förderprogramm von insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 will die Bundesregierung die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten unterstützen. Dafür ist ein Investitionszuschuss von 40 Prozent vorgesehen. “Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen”, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend öffentlich finanziert werden und die nicht wirtschaftlich tätig sind. Das können beispielsweise Kantinen, Hörsäle und Aulen sein. Für die Förderung gilt ein Höchstgrenzwert von 100.000 Euro. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Dann können die Zuschüsse bis Ende 2021 beantragt werden.(Quelle: deutschland.de)

Ergänzung zum 12.Juni 2021:

Bei Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren wurde eine weitere Aufstockung beschlossen: Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro Standort.

Das Wichtigste in Kürze:
• Filtermaßnahmen werden gefördert (Feinstaubfilter & HEPA wo es möglich ist)
• CO2-Sensoren mit RLT-Steuerungsmöglichkeiten werden gefördert
• Begleitende bauliche Maßnahmen wie Revisionsöffnungen, Schalldämpfer und Co. sind ebenfalls förderfähig
• Mobile Raumluftreiniger werden nicht gefördert
• maximal 500.000 € Förderung pro Standort

RLT Technisches Merkblatt

Details zum Förderverfahren gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Link zu BAFA